Prüfungscheck
Die lückenlose Überwachung einer Anlage durch regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung sowie die regelmäßige unabhängige Begutachtung sind Voraussetzung, um eine bestmögliche Sicherheit des Betriebes zu gewährleisten.
Erfahren Sie hier welche Pflichtprüfungen in welchem Betriebsjahr Ihrer Windenergieanlage anfallen!
Pflichtprüfungen
gemäß Standards
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Inbetriebnahme WEA
bei Inbetriebnahme
Winden, Hub- und Zuggeräte
jährlich
Befahranlagen/Lift (ZüS)/IBN/Z/H
jährlich
Sicherheitstechnik
jährlich
Dies betrifft die Sachkundeprüfung von beispielsweise Leitern, Steigschutz, Schutzausrüstung (PSAgA), Anschlagpunkten, Befahranlagen und Winden.
Prüfung vor Ende der Gewährleistung
2 Jahre nach Inbetriebnahme
Im Regelfall fällt die Prüfung vor Ende der Gewährleistung 2 Jahre nach Inbetriebnahme an, je nach vertraglicher Vereinbarung kann die Gewährleistung allerdings auch bis zu 5 Jahre betragen.
Brandbekämpfungsmittel
alle 2 Jahre
Kennzeichnung/Beschilderung
alle 2 Jahre
Blitz- und Überspannungsschutz
alle 2 Jahre
Eine umfassende Prüfung für den Blitz- und Überspannschutz ist alle 2 Jahre notwendig. Eine Sichtprüfung des Erdungs- und Blitzschutzsystems sollte zusätzlich jährlich vorgesehen werden.
Wiederkehrende Prüfung WEA
alle 4 Jahre
Elektrische Betriebsmittel DIN IEC 60364/DGUV V3
alle 4 Jahre
Schutzgeräteprüfung
alle 4 Jahre
Druckgeräte (ZüS) – Austausch
Bei Inbetriebnahme und 10 Jahre nach Inbetriebnahme
Weiterbetrieb
20 Jahre nach Inbetriebnahme
Zustandsorientierte Prüfung WEA
Für die Zustandsorientierte Prüfung gibt es keine festgelegten Fristen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Sie haben nicht alle Pflichtprüfungen in den vergangenen Jahren eingehalten?
Machen Sie hier den individuellen Check für Ihre Windenergieanlage!
- Carsten KühneHead of Sales