Prüfungscheck

Die lückenlose Überwachung einer Anlage durch regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung sowie die regelmäßige unabhängige Begutachtung sind Voraussetzung, um eine bestmögliche Sicherheit des Betriebes zu gewährleisten.

Erfahren Sie hier welche Pflichtprüfungen in welchem Betriebsjahr Ihrer Windenergieanlage anfallen!

Pflichtprüfungen

gemäß Standards

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Inbetriebnahme WEA

bei Inbetriebnahme

Winden, Hub- und Zuggeräte

jährlich

Befahranlagen/Lift (ZüS)/IBN/Z/H

jährlich

Sicherheitstechnik

jährlich

Dies betrifft die Sachkundeprüfung von beispielsweise Leitern, Steigschutz, Schutzausrüstung (PSAgA), Anschlagpunkten, Befahranlagen und Winden.

Prüfung vor Ende der Gewährleistung

2 Jahre nach Inbetriebnahme

Im Regelfall fällt die Prüfung vor Ende der Gewährleistung 2 Jahre nach Inbetriebnahme an, je nach vertraglicher Vereinbarung kann die Gewährleistung allerdings auch bis zu 5 Jahre betragen.

Brandbekämpfungsmittel

alle 2 Jahre

Kennzeichnung/Beschilderung

alle 2 Jahre

Blitz- und Überspannungsschutz

alle 2 Jahre

Eine umfassende Prüfung für den Blitz- und Überspannschutz ist alle 2 Jahre notwendig. Eine Sichtprüfung des Erdungs- und Blitzschutzsystems sollte zusätzlich jährlich vorgesehen werden.

Wiederkehrende Prüfung WEA

alle 4 Jahre

Elektrische Betriebsmittel DIN IEC 60364/DGUV V3

alle 4 Jahre

Schutzgeräteprüfung

alle 4 Jahre

Druckgeräte (ZüS) – Austausch

Bei Inbetriebnahme und 10 Jahre nach Inbetriebnahme

Weiterbetrieb

20 Jahre nach Inbetriebnahme

Zustandsorientierte Prüfung WEA

Für die Zustandsorientierte Prüfung gibt es keine festgelegten Fristen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Sie haben nicht alle Pflichtprüfungen in den vergangenen Jahren eingehalten?

Machen Sie hier den individuellen Check für Ihre Windenergieanlage!


    Prüfungscheck

    Ihre bisher durchgeführten Prüfungen

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