Wiederkehrende Prüfung

Die wiederkehrende Prüfung muss von Sachverständigen in regelmäßigen Intervallen von vier Jahren durchgeführt werden, um einen gefährdungsfreien Weiterbetrieb Ihrer Windenergieanlage sicherzustellen.

Bei der wiederkehrenden Prüfung wird die Maschine einschließlich der elektrotechnischen Einrichtungen des Betriebsführungs- und Sicherheitssystems sowie die Rotorblätter, der Turm und das Fundament auf einen mängelfreien Zustand überprüft. Die Turmkonstruktion wird dabei beispielsweise auf Schäden im Hinblick auf die Standsicherheit untersucht. Dies können Korrosionen, Risse oder Abplatzungen in den tragenden Stahl- und Betonkonstruktionen sein. Außerdem wird geprüft, ob es unzulässige Veränderungen gegenüber der genehmigten Ausführung gibt wie z.B. die zulässige Schiefstellung oder die erforderliche Erdauflast auf dem Fundament.

Für die wiederkehrende Prüfung sind unseren Sachverständigen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Wartungspflichtenbuch
  • Bedienungsanleitung
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Genehmigungsbescheid
  • Gutachterliche Stellungnahme/Typenprüfung
  • Berichte früherer Wiederkehrender Prüfungen

Der aktuelle Zustand Ihrer Windenergieanlage inklusive der einzelnen Komponenten wird von uns lückenlos in einem speziell konzipierten Dokumentationssystem aufgezeichnet und vollständig digital bereitgestellt.