Windenergieanlagen müssen großen und ständig wechselnden Belastungen standhalten. Kommt es zu Ausfällen oder Unfällen, kann es für den Betreiber teuer werden. Deshalb müssen beim Bau und beim Betrieb der Anlagen höchste Sorgfalt und professionelle Überwachung gewährleistet sein.
Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Verfügung und unterstützen Sie als Hersteller oder Betreiber von Windenergieanlagen durch technische unabhängige Prüfungen vor der Inbetriebnahme, in der Betriebsphase und nach Ablauf der Entwurfslebensdauer.
Die Überprüfung und Überwachung der Anlagen müssen regelmäßig erfolgen. Bei den geltenden Regelungen zur Prüfung von Windenergieanlagen wird zwischen der Anlagen- und Standsicherheit und dem Arbeitsschutz unterschieden:
- Die Prüfungen und sonstigen Anforderungen zur Sicherstellung eines gefahrlosen Betriebs der WEA als Bauwerk ergeben sich aus der BImSchG-Genehmigung (Bundes-Immissionsschutzgesetz), bezogen auf die Typenprüfung und die DIBt-Richtlinie (Deutsches Institut für Bautechnik). Verantwortlich ist der Betreiber als Inhaber der genehmigten WEA.
- Die weiteren vorgeschriebenen und empfohlenen Prüfungen und Sachverständigengutachten richten sich an das Sicherheitskonzept des Arbeitsschutzes. Sie beziehen sich dementsprechend entweder auf:
– Anlagen als Arbeitsmittel,
– überwachungsbedürftige Anlagen
– oder auf Anforderungen an die Betriebsstätte WEA (BetrSichV, DIN VDE 0105-100, DGUV V3 etc.).
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und Prüfangebote unter: https://energy-consult-pruefgesellschaft.net/leistungen/